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Statuten

Präambel

Die Logistik Hall of Fame ehrt Persönlichkeiten, die sich um die Weiterentwicklung von Logistik und Supply Chain Management außergewöhnlich verdient gemacht haben. Hoch verdiente Manager, Berater, Wissenschaftler und Persönlichkeiten der Geschichte sollen nicht in Vergessenheit geraten. Ihre Leistungen für die Logistik sollen mit dieser ewigen Ruhmeshalle auch künftigen Generationen von Logistikern in Erinnerung gerufen werden. Die Logistik Hall of Fame ist unter www.logistikhalloffame.de jederzeit kostenlos zugänglich.

Die Logistik Hall of Fame wurde von Anita Würmser initiiert und am 18. September 2003 von Anita Würmser und Andre Kranke gegründet.

 

§ 1 Aufnahme in die Logistik Hall of Fame

In die Logistik Hall of Fame können Männer und Frauen jedes Alters (auch bereits Verstorbene) aufgenommen werden, die durch eine in erster Linie von ihm/ihr durchgeführte oder verantwortete gesellschaftliche, organisatorische, technische oder betriebswirtschaftliche Leistung die Logistik entscheidend in ihrer Entwicklung vorangebracht haben. Die Leistung muss nachhaltig positive Auswirkungen auf die logistische Leistungsfähigkeit einer größeren Gruppe von Unternehmen oder Institutionen haben. Jährlich wird in der Regel eine Personen in die Logistik Hall of Fame aufgenommen.

 

§ 2 Bewerbung und Nominierung

Vorschläge oder Bewerbungen für die Aufnahme in die Logistik Hall of Fame sind bei der Logistik Hall of Fame per E-Mail-Formular schriftlich einzureichen.

Es existieren keinerlei Einschränkungen bei der Vorschlagsberechtigung. Jede Person ist vorschlagsberechtigt und kann sich selbst oder Dritte zur Aufnahme in die Logistik Hall of Fame vorschlagen. Auch Abteilungen, Forschungsinstitute, Verbände, Projektgruppen oder sonstige Gruppen können sich bewerben oder vorgeschlagen werden. In die Logistik Hall of Fame ziehen jedoch keine abstrakten Gruppen, sondern immer konkrete Personen ein. Die Jury bewertet die Leistung jeder einzelnen Person aus der Gruppe. Genügt die Leistung nur einer Person nicht den Anforderungen, scheidet die gesamte Gruppe aus.

Jede Einreichung wird unabhängig vom Einreicher gleich behandelt.

Das Nominierungs-Komitee bestimmt im ersten Wahlgang aus allen eingegangenen Vorschlägen jährlich bis zu zehn Kandidaten, die der Jury zur Entscheidung über die Aufnahme in die Logistik Hall of Fame vorgelegt werden. Die Nominierungen sind geheim und ausschließlich dem Nominierungs-Komitee und der Jury zugänglich.

 

§ 3 Wahl

Die Wahl erfolgt geheim.

Die Jury wählt aus der Gruppe der Nominierten einen Kandidaten, der/die in die Logistik Hall of Fame aufgenommen werden soll. Jedes Jury-Mitglied vergibt nach Prüfung der Bewerbungen schriftlich eine Rangfolge. An Position 1. der Rangfolge setzt das Jury-Mitglied die/den Nominierte(n), die/der es ihrer/seiner Meinung nach laut §1 am meisten verdient hat, in die Logistik Hall of Fame aufgenommen zu werden. An Position 10. (beziehungsweise Anzahl der Nominierten) dieser Rangfolge steht die/der Nominierte, die/der es nach Meinung des Jury-Mitglieds gemäß §1 am wenigsten verdient hat, in die Logistik Hall of Fame aufgenommen zu werden. Die Positionen dazwischen werden entsprechend besetzt. Jede Rangnummer darf nur einmal von jedem Jury-Mitglied vergeben werden. Die Wertung wird per Internet auf einem Wertungsformular vorgenommen, zu dem ausschließlich die Mitglieder der Jury Zugang erhalten.

Aus allen Rangfolgen der Jury-Mitglieder wird eine Durchschnittsrangfolge (zwei Stellen hinter dem Komma gerundet) gebildet. Die/der Bestplatzierte zieht in die Logistik Hall of Fame ein.

Kommt es durch Gleichheit der Werte bei den Durchschnittsrangfolgen zu mehr als einem Bestplatzierten, dann erfolgt unter den Platzierten mit gleichen Durchschnittsrangfolgewerten eine Stichwahl durch die Jury. Bringt auch diese Stichwahl keine einfache Mehrheit für einen Kandidaten, dann ziehen die punktgleich besten in die Logistik Hall of Fame ein.

 

§ 4 Geheimhaltung

Die Mitglieder der Jury und des Nominierungs-Komitees verpflichten sich, die vorgeschlagenen und nominierten Persönlichkeiten geheim zu halten und die ihnen zugänglichen Unterlagen nicht an Dritte weiterzureichen.


§ 5 Nominierungs-Komitee und Berufung

Die Mitglieder des Nominierungs-Komitees werden berufen. Die Mitgliedschaft im Nominierungs-Komitee ist an die Funktion gebunden, sie endet automatisch mit der jeweiligen Wahlperiode oder dem Ausscheiden aus einem Amt oder der beruflichen Funktion.

Sollte ein Mitglied des Nominierungs-Komitees für die Aufnahme in die Logistik Hall of Fame vorgeschlagen werden, so scheidet sie/er automatisch für die Dauer der betreffenden Wahlperiode aus dem Nominierungs-Komitee aus. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall mit dem Datum des Vorschlags und beginnt wieder nach Bekanntgabe der neuen Mitglieder.

 

§ 6 Jury-Mitgliedschaft und Berufung

Die Mitglieder der Jury werden berufen. Die Mitgliedschaft in der Jury ist an die Funktion gebunden, sie endet automatisch mit dem Ausscheiden aus einem Amt oder der beruflichen Funktion.

Sollte ein Mitglied der Jury für die Aufnahme in die Logistik Hall of Fame nominiert werden, so scheidet er/sie automatisch für die Dauer der betreffenden Wahlperiode aus der Jury aus. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall mit dem Datum des Vorschlags und beginnt wieder nach Bekanntgabe der neuen Mitglieder.

 

§ 7 Wahlkommission

Die Mitglieder der Wahlkommission werden berufen. Sie überwachen die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

 

§ 8 Dauer der Mitgliedschaft und Ausschluss aus der Logistik Hall of Fame

Die Mitgliedschaft in der Logistik Hall of Fame ist ewig. Unter besonderen Umständen kann die absolute Mehrheit der Jury ein Mitglied der Logistik Hall of Fame ausschließen.

 

§ 9 Sonstiges

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

München, im Januar 2010